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Kindesschutz: eine neue Einheit, um besser auf Misshandlungen reagieren zu können

Seit dem 1. September 2025 verfügt das Spital Wallis über eine Einheit für Kindesschutz, um die Bemühungen in Bezug auf die Aufdeckung und die Behandlung von Misshandlungsfällen zu koordinieren.

«Man weiss, dass es Misshandlungen gibt, aber es ist schwierig, ihr wirkliches Ausmass einzuschätzen», betont Dr. Marc-Alain Panchard, Leitender Arzt in der Abteilung Pädiatrie des Spitalzentrums des französischsprachigen Wallis und Leiter der Einheit für Kindesschutz (UPE) des Spital Wallis in Sitten. Die Einheit wurde auf Beschluss des Staatsrats gebildet. Finanziert wird sie gemeinsam von den Dienststellen für Gesundheitswesen und Berufsbildung. Damit soll ein bisher informeller Auftrag offiziell bestätigt und gestärkt werden. Der Leiter der Einheit, Dr. Panchard, hat den Auftrag, die Koordination zwischen sämtlichen spitalinternen und spitalexternen Akteuren, die in Situationen von Misshandlungen intervenieren, sicherzustellen.

Koordinieren, um besser zu schützen

«In erster Linie dient die UPE als Bindeglied zwischen den verschiedenen betroffenen Fachpersonen», erläutert Dr. Panchard. «Innerhalb des Spitals erfordert dies eine enge Zusammenarbeit mit der Pädiatrie, aber auch mit der Chirurgie, der Gynäkologie-Geburtshilfe, der Perinatalität, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie den Notfallstationen.  Bezweckt wird eine Koordination der Aktionen, wenn Anzeichen von körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt vorliegen.»

Spitalextern dient die UPE als Kontakt- und Beratungsstelle für die Schulen, die Pflegefachpersonen Schulgesundheit, die frei praktizierenden Kinderärzte, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), das Amt für Kindesschutz (AKS) und die Staatsanwaltschaft. «Das Ziel besteht darin, sämtliche Beteiligten zu beraten und die Aktionen zu koordinieren». Im Zentrum des Systems steht ebenfalls ein Bildungsauftrag, der sich an alle Fachpersonen richtet, die mit Kindern in Kontakt stehen. Auch der Sportbereich bildet Teil dieses Auftrags.

Dr. Marc-Alain Panchard, Leiter der Einheit für Kindesschutz.

Deutet der Anstieg der Zahl der Meldungen in den letzten Jahren auf einen Zunahme der Gewalt oder eine bessere Erfassung ? Die Realität liegt wahrscheinlich zwischen den beiden.

Die Walliser Kinderärzte sind bereits gut über die UPE informiert. Ihr Bekanntheitsgrad bei Schuldirektionen, Sportvereinen und gewissen Spitalabteilungen muss jedoch noch gesteigert werden. «Es ist wichtig, dass möglichst viele Personen die UPE kennen, damit sie sich an uns wenden können», betont der Verantwortliche. Jede Fachperson, die unsicher ist, sollte wissen, dass wir sie beraten und die notwendigen Aktionen koordinieren. So kann in komplexen Situationen eine Isolation verhindert werden.

Dokumentieren, um das Ausmass des Phänomens zu erkennen

Abgesehen vom Management der einzelnen Fälle hat die UPE den Auftrag, die Tätigkeiten im Bereich des Kindesschutzes innerhalb des Spitals zu dokumentieren. Das schliesst die Betreuung der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ein. Obwohl die Weltgesundheitsorganisation diese Altersklasse noch als Kinder einstuft, werden sie in der Schweiz von den medizinischen Abteilungen für Erwachsene betreut.

Diese Datensammlung ist entscheidend für die nationalen Statistiken und Studien wie diejenigen von Optimus oder von pädiatrie schweiz. In den letzten Jahren ist die Zahl der Meldungen gestiegen. «Handelt es sich dabei um eine Zunahme von Gewalt oder um einen verbesserten Nachweis? Wahrscheinlich liegt die Realität irgendwo dazwischen», erwähnt Dr. Panchard. «Nur mit einer gründlichen Dokumentation können diese Tendenzen objektiv erfasst werden.»

Signaler : une obligation légale nuancée

Mit der letzten Änderung des Jugendgesetzes werden die Pflichten der Fachpersonen geklärt: Jede Fachperson, die Kontakt zu Kindern hat (Gesundheitswesen, Unterrichtswesen), muss Situationen melden, welche die Entwicklung eines Kindes gefährden. Allerdings bleibt eine wichtige Differenzierung bestehen: Die Meldung muss nicht erfolgen, wenn die Fachperson selbst Abhilfe schaffen kann.

«Das erschwert die Aufgabe der frei praktizierenden Kinderärzte», präzisiert Dr. Panchard. «Im Spital betreuen wir die Patienten nicht längerfristig, so dass wir systematisch jeden Fall melden. In der Privatpraxis muss der Kinderarzt evaluieren, ob er die Situation selbst bewältigen kann.» Die Einheit für Kindesschutz dient dann als Ressource, um bei dieser heiklen Entscheidung zu helfen.

Gewaltmedizin: Mutter und Kind schützen

Wichtige Synergien können in der Zusammenarbeit mit der Abteilung für Gewaltmedizin (UMV) genutzt werden, welche die Opfer von Gewalt in der Partnerschaft oder von Gewalt gegenüber Jugendlichen über 16 Jahren betreut. Wenn die Ärzte der UMV feststellen, dass es in der Familie eines Gewaltopfers Kinder gibt, gilt das Kind gemäss dem Gesetz über häusliche Gewalt als Opfer und muss aufgrund des Jugendgesetzes der KESB gemeldet werden.

Allerdings kann diese Verpflichtung dazu führen, dass die Mütter befürchten, ihre Kinder zu verlieren, und deshalb das Spital ohne Unterstützung verlassen. «Glücklicherweise bleibt der Entzug der Kinder die letzte und sehr selten angewandte Massnahme», versichert Dr. Panchard. «Die KESB ist vor allem da, um zu helfen und erzieherische Massnahmen oder finanzielle Unterstützung vorzuschlagen.» Gegenwärtig besteht die Herausforderung darin, die Mutter und das Kind zu schützen, ohne gleichzeitig die für die Betreuung notwendige vertrauliche Beziehung zu beeinträchtigen.

Joakim Faiss

Journalist – Fachredakteur für Kommunikation

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