Die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) besteht aus einer elektrischen Stimulation des Gehirns unter Vollnarkose. Diese Behandlung ist seit langer Zeit bekannt und hat im Verlauf der medizinischen Fortschritte zahlreiche Weiterentwicklungen erfahren. Heute wird sie auf der ganzen Welt in zahlreichen Spitälern praktiziert.
Wann wird diese Stimulation angewandt?
Die Elektrokonvulsionstherapie ist vor allem bei schweren Depressionen indiziert. Sie wird auch mit sehr guten Ergebnissen bei katatonen Syndromen eingesetzt, die im Rahmen der Entwicklung von bipolaren oder schizophrenen Störungen auftreten können.
Ist die Behandlung mit Elektrokonvulsionstherapie wirksam?
Aufgrund der aktuellen medizinischen Kenntnisse kann bestätigt werden, dass die Elektrokonvulsionstherapie wirksam und sicher ist. Da die Behandlung unter Vollnarkose erfolgt, führt ein Anästhesist vor der 1. Sitzung systematisch eine Narkoseevaluation durch.
Wird die Behandlung mit der Einwilligung des Patienten durchgeführt?
Wie bei jeder medizinischen Behandlung wird der Patient systematisch umfassend informiert und erhält vor der 1. EKT-Sitzung ein Informationsformular zur aufgeklärten Einwilligung. Falls der Patient nicht urteilsfähig ist und seine Einwilligung nicht rechtsgültig geben kann, wird die therapeutische Vertretung des Patienten oder sein Beistand kontaktiert, um die Einwilligung für die Behandlung zu erhalten.
Im Wallis wird diese Behandlung niemals gegen den Willen eines Patienten oder ohne seine vorgängige Einwilligung durchgeführt. Die Behandlung erfolgt also nie unter Zwang.
Ist diese Behandlung üblich?
Im Verlauf der letzten Jahre haben wir eine bedeutende Zunahme der Anfragen festgestellt. Diese stammen vor allem von Patienten und ihren Angehörigen oder von Ärzten und Psychiatern, die möchten, dass ihre Patienten von der Elektrokonvulsionstherapie profitieren können.
Diese Behandlung wird im Übrigen von den Krankenkassen gemäss einem vom KVG festgesetzten Tarif rückvergütet, unabhängig davon, ob der Patient stationär oder ambulant behandelt wird.
Die Behandlung mit EKT erfolgt in den akuten Phasen während einiger Wochen mit 2 Sitzungen pro Woche. In zahlreichen Situation besteht ebenfalls die Möglichkeit, die EKT-Sitzungen präventiv zur Verhinderung von Rückfällen weiterzuführen, wobei die Frequenz der Sitzungen reduziert wird. Diese Sitzungen ermöglichen die Prävention bei Patienten mit wiederkehrenden psychiatrischen Erkrankungen.
Schweizerische Gesellschaft für Interventionelle Psychiatrie
Seit zwei Jahren besteht in der Schweiz die Schweizerische Gesellschaft für Interventionelle Psychiatrie. Diese Gesellschaft ist ein Organ der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie und führt auch jährlich Schulungen für das medizinisch-pflegerische Personal durch, das an der Entwicklung und Erhaltung der guten Praxis und der Qualität der Elektrokonvulsionstherapie in der Schweiz interessiert ist.