Stillen oder Säuglingsmilch decken den Ernährungsbedarf Ihres Babys während der ersten Monate seines Lebens ab und bleiben das Hauptnahrungsmittel bis zu seinem ersten Geburtstag. Die Einführung der Lebensmittel beginnt zwischen dem 4. und dem 6. Monat.
Wie kann man diesen Lebensabschnitt gut beginnen? Ratschläge und Tipps von Mélanie Granges und Melissa Gonthier, Ernährungsberaterinnen im Spital Wallis.
Sensorische Entwicklung
Ab der 10. Schwangerschaftswoche entwickeln sich die Geschmackspapillen des Fötus. Wenn er das Fruchtwasser trinkt, experimentiert er mit oralen und nasalen Sinnesempfindungen (Aromen), die von den Ernährungsgewohnheiten seiner Mutter bestimmt werden. Auf der Ebene des Verhaltens ermöglicht die Diversifizierung der Ernährung das Entdecken neuer Geschmäcker und neuer Konsistenzen über den 5. Sinn.
Vom Saugen zum Löffel: wie geschieht die Umstellung auf Lebensmittel?
Die Empfehlungen haben sich im Verlauf der Jahre ständig weiterentwickelt. Heute bestehen keine strengen Regeln mehr. Die Lebensmittel werden schrittweise mit dem Löffel eingeführt, wobei auf eine ruhige und beschützende Umgebung für das Kind zu achten ist. Die Einführung hängt ebenfalls ab vom Rhythmus Ihres Kindes ab und von seinem Interesse, den Löffel zu akzeptieren. Machen Sie sich keine Sorgen, manchmal braucht es mehrere Versuche.
Oft wird empfohlen, in einem Intervall von 2 bis 3 Tagen jeweils nur ein einziges Lebensmittel gleichzeitig einzuführen. Sie können mehrere Lebensmittel mischen, ohne sich um die Verdauung Sorgen zu machen. Vorerst werden die meisten Früchte und gekochten Gemüse in Breiform eingeführt. Anschliessend folgen Fleisch, Fisch und Eier. Es genügt, dem Brei einen Kaffeelöffel pro Tag zuzufügen. Nach 6 Monaten können Sie kleine Mengen an Milchprodukten integrieren. Bis zu 1 Jahr ist Folgemilch der Kuhmilch vorzuziehen, um den Bedarf des Babys an Eisen und essentiellen Fettsäuren zu decken. Im Fall einer Allergie auf die Proteine der Kuhmilch fragen Sie Ihren Kinderarzt um Rat.
Pflanzliche Getränke, Salz, Zucker, usw.
Pflanzliche Getränke auf der Basis von Reis, Soja, Mandeln, usw. sind oft nicht an das Bedürfnis der Babys angepasst und können zu einer bedeutenden Mangelernährung führen.
Es ist kein Problem, wenn Ihr Kind nur wenig Wasser trinkt, da der grösste Teils des Bedarfs durch die Mutter- oder Säuglingsmilch abgedeckt ist. Sie können Ihrem Kind an heissen Tagen zwischen den Mahlzeiten oder bei den Mahlzeiten ein Fläschchen mit Wasser geben.
Vor seinem ersten Geburtstag muss man den Lebensmitteln weder Zucker noch Salz beifügen. So steht der natürliche Geschmack der Lebensmittel im Vordergrund.
Und die Fette?
Es ist nicht nötig, die Fette in der Nahrung des Kindes einzuschränken. Ab der ersten Mahlzeit wird empfohlen, ein wenig Butter oder 1 Kaffeelöffel Rapsöl beizufügen. Fette sind notwendig für die gute Entwicklung des Gehirns und des Nervensystems. Die Zutaten der industriellen Breikost sind unterschiedlich. Zögern Sie deshalb nicht, bei Bedarf Öl hinzuzufügen.
Wann kann das Kind essen wie die Grossen?
Gegen Ende des ersten Lebensjahres isst das Kind dasselbe wie die Familie. Ja nach Hunger können Sie ihm 3 Mahlzeiten und 2 Zwischenmahlzeiten anbieten. Wenn Ihr Kind den Kopf wegdreht, den Mund schliesst oder das Lebensmittel ausspuckt, ist es ganz sicher satt. Zwingen Sie es nicht, weiterzuessen.
Für Kinder unter 3 Jahren sind Lebensmittel, die ein Erstickungsrisiko darstellen, nicht geeignet. Es handelt sich dabei insbesondere um rohe Schalenfrüchte, Karotten oder Birnen. Bei Trauben, Cherrytomaten oder Brotkrusten muss man sehr vorsichtig sein.
Jedes Kind ist einmalig und auch seine Bedürfnisse sind einmalig. Die Abteilung Ernährungsberatung des CHVR steht für zusätzliche Informationen zur Verfügung.
Für einen Termin wenden Sie sich bitte
ans medizinisch-therapeutische Sekretariat:
– telefonisch unter 027 603 94 39
– per E-Mail: chvr.secrmedical.mtt@hopitalvs.ch.
Nützliche Links:
- Tabelle «Einführung der Lebensmittel beim Säugling» der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) und der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP), 2018
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
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